Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 067 [01]

Datierung: 25. Oktober 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Ritter Johan und Robin von Bicken bekennen, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz sich mit ihnen bezüglich ihrer Schadenersatzansprüche geeinigt hat.

Vollregest:

Die Brüder Ritter Johan und Robin von Bicken bekennen, dass Erzbischof Adolf, ihr "lieber gnädiger Herr", sich mit ihnen bezüglich aller Zweiung, Kriege und Missstimmigkeiten, und aller bis auf den heutigen Tag entstandenen Ausgaben (Schuld, Sold, Kosten, Schaden, Verluste, Zehrung, Hengste und Pferde u.a.) gesühnt hat. Alles in Allem bleibt der Erzbischof ihnen 1.300 Gulden schuldig, wie das in den Urkunden steht, die Adolf ihnen versiegelt darüber gegeben hat. Bis auf diese Summe sagen sie den Erzbischof und die Seinen aller Forderungen "quijt, ledig und lois". Die Brüder kündigen beide ihre Siegel an.

- Datum Wiesebaden feria quinta ante diem beatorum Symonis et Jude apostolorum ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 067 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2522 (Zugriff am 24.04.2024)