Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 060 [02]

Datierung: 16. Oktober 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bekennt, dass er Philips, Herrn zu Falkenstein und Münzenberg in der Herrschaft Falkenstein-Münzenberg, in den erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein hineingelassen hat.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass er den Edlen, seinen "lieben Neffen und Getreuen" Philips, Herrn zu Falkenstein und Münzenberg (Munczenbeg) bzw. dessen Lehnserben in der Herrschaft Falkenstein-Münzenberg, bezüglich eines großen Thurnosen, den das Reich ihm, Philipp, auf dem Rhein (Ryne) von jedem Fuder Wein und anderer Kaufmannschaft aufzuheben erlaubt hat, in den erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) hineingelassen hat. Darüber sind sie Mannen des Erzbischofs geworden gemäß der besiegelten Urkunden, die darüber ausgetauscht worden sind. 

Aus diesem Thurnosen hat Philip nun Erzbischof Kuno (Conen) von Trier und dessen Stift mit Einverständnis Erzbischof Adolfs erlaubt, 4.000 Gulden gegen Quittung aufzuheben.

Erzbischof Adolf verschreibt dem Philipp, mit Rat seiner Freunde, kraft dieser Urkunde 100 Gulden, die er jährlich am Walpurgistag [1. Mai] aus dem erzbischöflichen Zoll Lahnstein nehmen kann. Dieses Geld soll er so lange bekommen, bis Erzbischof Kuno seine 4.000 Gulden aus dem Turnosen entnommen hat. Danach fallen die Gelder aus dem Thurnosen wieder an Philipp zurück. Die Zahlung der 100 Gulden wird dann eingestellt und diese Urkunde ungültig. Der Erzbischof gebietet seinem Zollschreiber Gerlacus, seinem "lieben Getreuen", die Gülte jeweils am 1. Mai  auszuzahlen.

... 1386 datum Aschaffenburg in die sancti Galli confessoris.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 060 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2512 (Zugriff am 19.04.2024)