Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 055v [01]

Datierung: 25. September 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt Herman Frye in seine Dienste auf.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat Herman Frye, dessen Ehefrau Peter, ihre Kinder und Erben zu mainzischen Dienstleuten angenommen. Sie sollen wie alle mainzischen Dienstleute sämtliche Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten. Er wird sie schirmen, schützen und rechtlich verantworten. Sie sind dafür dem Stift als Dienstleute verbunden und plichtig. Der Erzbischof gebietet all seinen Amtleuten, Herman und die Seinen als Dienstleute anzuerkennen und als solche gewähren zu lassen.

- Datum Pingwie feria tertia post diem sancti Mathei apostoli et ewangeliste.

In gleicher Weise hat Herman seinen Revers gegeben.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 055v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2508 (Zugriff am 20.04.2024)