Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 079v [02]

Datierung: 2. November 1386

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bestätigt, dass Emich Graf von Leiningen seinen Leuten in Dürkheim erlaubt hat, sich mit ihrem Schloss Dürkheim an ihn zu wenden.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bestätigt für sich, seine Nachfolger und das Erzstift Mainz, dass sein "lieber Neffe und Getreuer" Emich Graf von Leiningen (Linyngen) seinen Leuten in Dürkheim (Durinkeim) erlaubt hat, sich mit ihrem Schloss Dürkheim an ihn zu wenden, wie dies die Urkunden besagen, die darüber ausgestellt worden sind. Graf Emich hat nun eine Hälfte der Burg von seinem Vetter Friedrich von Leiningen zu Pfand genommen. Sollte Friedrich die Hälfte lösen wollen, muss Mainz dies zulassen, und sich mit der halben Burg begnügen. So ist es in der Urkunde vereinbart, die von Graf Emich und seiner Ehefrau Clare besitzt.
Domdekan Eberhard [von Eppelborn] und das Domkapitel zu Mainz kündigen zum Zeichen der Zustimmung das Kapitelsiegel an, das sie zu dem Siegel des Erzbischofs hängen wollen.
... geben uff Frytag nest nach Allerheilgentag ... 1386

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 079v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2480 (Zugriff am 23.04.2024)