Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 051

Datierung: 20. September 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei den Brüdern Johan und Gotschalke von Hohenkirchen.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, für sich, seine Nachfolger und das Stift Mainz (Mencze), dass er den Brüdern Johan und Gotschalke von Hoenkirchen, Bürgern zu Aachen (Ache), und deren Erben 381 kleine Gulden, Frankfurter (Franckefurd) Währung, schuldet. Er will das Geld in den kommenden Weihnachtstagen zurückzahlen.

Geschieht dies nicht, bleibt der Betrag bis zur darauffolgenden Frankfurter Fastenmesse stehen und wird erst dann gezahlt.

Zur Sicherheit stellt der Erzbischof zu rechten Sachwalden Brune zu Brunenfels, Bürger zu Frankfurt und Wigand von Assenheim, erzbischöflichen Rentmeister, seinen »lieben Getreuen«.

Zahlt der Erzbischof nicht wie vereinbart, können die Gläubiger auf Kosten des Erzbischofs Geld bei Juden und Christen aufnehmen. Der Erzbischof verspricht seinen Sachwalden, sie aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten. Diese bekennen sich zu ihrer Pflicht.

Erzbischof und Sachwalden kündigen ihre Siegel an.

- Datum Eltvil in vigila sancti Mathei apostoli ewangeliste ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 051, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2374 (Zugriff am 04.12.2024)