Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 110 [01]

Datierung: 7. Juni 1387

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Graf Heinrich II. von Nassau-Beilstein bekennt, daß Erzbischof Adolf I. von Mainz ihn zu seinem und des Mainzer Stiftes Burgmann auf Schloss Lahnstein angenommen hat.

Vollregest:

Graf Heinrich [II.] von Nassau (Nassauwe) [- Beilstein], Sohn des verstorbenen Grafen Heinrich [I.], bekennt, daß Erzbischof Adolf von Mainz, des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen Erzkanzler, sein "gnädiger Herr" zu seinem und des Mainzer Stiftes Burgmann auf Schloss Lahnstein (Lanstein) angenommen hat. Dafür hat der Erzbischof ihm 20 Gulden Geld auf dem Zoll zu Lahnstein angewiesen, wie das in der erzbischöflichen Urkunde steht. Dieses Geld sollen er und seine Leibeslehnserben nach Aufforderung mit truwen, seßen, dinsten und eyden als Burglehen verdienen, wie dies Burglehenrecht und Gewohnheit besagen. Mainz kann das Burglehen jederzeit mit Zahlung von 200 Gulden ablösen. Ist das Geld dann bezahlt, müssen Graf Heinrich und die Seinen 20 Gulden auf Eigengut in der Nähe des Schlosses Lahnstein beweisen und belegen, um sie dann zu den gleichen Bedingungen als mainzisches Burglehen zu verdienen.
- Datum Wisebaden feria sexta post diem Corporis Christi ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 110 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/225 (Zugriff am 16.04.2024)