Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 068v [01]

Datierung: 29. November 1386

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Schenk Eberhard von Erbach hat Heinrich Stump von Zwingenburg 80 Gulden Geld für geliehene 800 Gulden auf Wiederkauf verkauft. Dafür hat er ihnen seinen Teil des Dorfes Jugenheim zu Unterpfand gesetzt.

Vollregest:

Schenk Eberhard (Ebirhard) Herr zu Erbach (Erpach) bekennt für sich und seine Erben, dass er Heinrich Stump von Zwingenburg (Twingenburg) und dessen Ehefrau Grede 80 Gulden Geld für [geliehene] 800 Gulden auf Wiederkauf verkauft hat (zu widderkauff verkaufft). Dafür hat er ihnen seinen Teil des Dorfes Jugenheim, mit Vogtei, Gerichten, Gütern, Gülten, Äckern, Wiesen, Wald, Wasser und Weide und sonstigem Zubehör zu Unterpfand gesetzt. Die Güter und Rechte sind in einer anderen Urkunde spezifiziert. Da Jugenheim von seinem "gnädigen Herrn", dem Mainzer Erzbischof Adolf und seinem Stift, zu Lehen geht, hat er den Erzbischof gebeten, seine Einwilligung zum Verkauf zu geben. Die Rechte des Erzstiftes an dem Gut bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Sollten Stump oder die Seinen die Unterpfänder gerichtlich einklagen, kann Mainz die Güter für 800 Gulden, und die Gülte, für die die Unterpfänder uffgeholet wurden, an sich lösen. Er, Eberhard, kann dann die Gülte zum gültigen Preis wieder vom Erzbischof zurückkaufen, was ihm hiermit zugesichert wird. Schenk Eberhard bleibt in jedem Fall Mann des Erzbischofs und in der Stellung, die er vor dem Kauf eingenommen hat. Schenk Eberhard kündigt sein Siegel an.
- Datum in crastino beati Andree apostoli anno ... 1386.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 068v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1640 (Zugriff am 25.04.2024)