Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 063v

Datierung: 4. November 1386

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Revers des Ritters Peter von Bechtolsheim gen,  der von Erzbischof Adolf I. von Mainz als lediger Burgmann auf der Starkenburg angenommen worden ist.

Vollregest:

Ritter Peter von Bechtolsheim (Bechtelsheim) gen. Burggraf bekennt, dass Adolf, Erzbischof von Mainz, des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen Erzkanzler, sein "lieber gnädiger Herr", aus besonderer Gnade, ihn und seine rechten Leibeslehnserben zu ledigen Burgmannen auf der erzbischöflichen Burg Starkenburg angenommen hat. Als Burglehen verschreibt ihm der Erzbischof eine jährliche Geldgülte aus der Kellerei Heppenheim, wie dies in der diesbezüglich ausgestellten Urkunde steht. Er und die Seinen sollen das Burglehen mit globeden, eyden, truwen und dinsten verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Mainz kann das Burglehen jederzeit mit Zahlung von 150 Gulden ablösen. Peter muss das Geld dann auf Eigengut belegen, das in der Nähe Mainzischer Besitzungen im Amt Starkenburg liegen soll, Mainz anweisen und auflassen, um es dann als rechtes Burglehen auf Starkenburg zu den gleichen Bedingungen zurückzubekommen.
Peter verzichtet für sich und seine Erben auf alle Forderungen, die er bis zum heutigen Tag an den Erzbischof und das Stift Mainz gestellt hat.
- Datum Maguntie dominica proxima post festum Omnium Sanctorum ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 063v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1621 (Zugriff am 29.03.2024)