Mainzer Ingrossaturbücher Band 11
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StA Wü, MIB 11 fol. 080
Datierung: 3. November 1386
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf I. von Mainz bekennt, dass es Emich Graf von Leiningen seinen Bürgern zu Dürkheim erlaubt hat, ihre Burg Dürkheim unter den Schutz des Erzstiftes Mainz zu stellen.
Vollregest:
Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass sein "lieber Neffe und Getreuer" Emich Graf von Leiningen (Liningen) und dessen Ehefrau Clare für sich und alle ihre Erben und Nachkommen an der Grafschaft, Herrschaft und an dem Lande umb schirmes willen ihren Bürgern zu Dürkheim (Durynkeim) erlaubt haben, sich mit ihrer Burg Dürkheim an das Erzstift Mainz zu wenden, um dort in den kommenden vier Jahren Schutz und Schirm zu finden. Mit Zustimmung des Mainzer Domdekans Eberhard [von Eppelborn] und des Domkapitels sagt der Erzbischof dem Grafen zu, nach Ablauf der vier Jahre, auf Verlangen die Öffnung Dürkheims zu beenden, und die Bürger von ihrem ihm für die vier Jahre gegebenen Eid zu entbinden. Sie werden dann wieder dem Grafenhaus gehorsam sein. Domdekan und Kapitel kündigen das Kapitelsiegel an, das sie neben das des Erzbischofs hängen wollen.
- Datum sabbato post festum Omnium Sanctorum ... 1386.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
- Leiningen: Clare von (Nennung)
- Leiningen: Emich von (Nennung)
- Eppelborn: Eberhard von [Domdekan] (Nennung)
Ortsindex
- Dürkheim [Bad D.] : Burg (Nennung)
- Dürkheim [Bad D.] : Ort (Nennung)
Körperschaften
- Leiningen : Grafen von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 11 fol. 080, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1619 (Zugriff am 24.04.2024)