Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 078v [02]

Datierung: 3. November 1386

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bekennt, dass Emich Graf zu Leiningen und dessen Ehefrau Clare ein Viertel ihrer Burg Hardenburg für vier Jahre überlassen haben.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass sein "lieber Getreuer" Emich Graf zu Leiningen (Lyningen) und dessen Ehefrau Clare für sich und ihre Erben und Herrschaften Leiningen ihm bzw. dem Erzstift Mainz ein Viertel ihrer Burg (sloße) Hardenburg (Hartenberg) samt Zubehör für die kommenden vier Jahre überlassen haben. Der Erzbischof und seine Amtleute dürfen sich in Sachen des Erzstiftes in das Burgviertel hinein und aus ihm heraus gegen jedweden Widersacher behelfen. Mainz muss mit den Leiningern einen schriftlichen Burgfrieden für Hardenburg schwören, der vom Inhalt her den bisherigen Burgfrieden entspricht. Mit Zustimmung des Domdekans Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] und des Mainzer Domkapitels erweist der Erzbischof dem Ehepaar die Freundschaft, sollten sie nach Ablauf der vier Jahre das Burgviertel wieder haben wollen, will der Erzbischof diesem Wunsch unverzüglich nachkommen.
Domdekan und Domkapitel kündigen das Kapitelsiegel an, das sie neben das Siegel des Erzbischofs hängen wollen.
- Datum sabbato post festum Omnium Sanctorum ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 078v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1617 (Zugriff am 29.03.2024)