Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 074 [01]

Datierung: 30. November 1386

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Burghard von Seckendorf und Eberhard Hofard sprechen Erzbischof Adolf I. von Mainz einer Zahlungsverpflichtung frei.

Vollregest:

Ritter Burghard von Seckendorf und Eberhard (Ebirhard) Hofard (Hovard) bekennen für sich, für Peter, Burghards Sohn, und die Erben des verstorbenen Ritters Konrad (Conr(ad)) von Hutten, für die sie Handlungsvollmacht haben, dass Erzbischof Adolf, ihr "lieber gnädiger Herr", ihnen bezüglich der Gülte in Höhe von 240 Gulden, die am Martinstag [11. November] in Aschaffenburg fällig waren und für die die Städte Aschaffenburg (Assch(affenburg)) und Seligenstadt (Seligenstat) sich verbürgt hatten, ihnen jetzt Genüge getan hat. Sie sprechen hiermit die Schuldner von dieser Zahlungspflicht frei.
- Datum ... 1386 ipso die beati Andree apostoli.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 074 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1614 (Zugriff am 23.04.2024)