Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 075v [02]

Datierung: ohne Datum [1386][a]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz teilt seinen Amtleuten in den Neun Städten des Oberstiftes mit, dass er mit den dortigen Juden bezüglich einer Geldzahlung übereingekommen ist.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] teilt seinen Amtleuten in den Neun Städten des Oberstiftes (ob(er)n nun steten), seinen "lieben Getreuen", mit, dass er mit den Juden, die in den Neun Städten wohnen, bezüglich einer Geldzahlung übereingekommen ist. Über diese geforderte Bede hat der Erzschof Abraham (Abbraham) von Miltenberg, Bennyanyeil [?] und David von Dieburg (Diep(er)g) sowie Meyn von Bischofsheim (Bissch(ofsheim)) gesetzt, die die Bede von ihren Glaubensbrüdern einfordern sollen. Der Erzbischof gebietet seinen Amtleuten, gemeinsam und jedem einzeln: Sollte sich ein erzbischöflicher Jude in den Neun Städten weigern, die Bede zu zahlen, sollen sie den vorgenannten Juden bei der Einforderung behilflich sein. Von der Zahlungspflicht ausgenommen sind die Juden Gotschalk und Isaac sowie Isaaks Frau [?], die in Bischofsheim wohnen, sowie Symon und Grosse in Aschaffenburg (Assch(affenburg)). Sie haben mit der Bede nichts zu tun.
[Ohne Datum] [a]

Quellenkommentar:

[a] Die angenommene Jahreszahl ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 075v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1584 (Zugriff am 28.03.2024)