Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

339 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 80.

StA Wü, MIB 11 fol. 091

Datierung: 13. Januar 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Wilhelm von Schlitz bestätigt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz ihn zum Stiftsmann angenommen hat.

Vollregest:

Wilhelm von Schlitz (Slydise), Sohn des Ritters Symon von Schlitz gen. von Haselstein (Husenstain), bekennt für sich und seine Lehenserben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein »lieber gnädiger Herr«, ihn aus besonderer Gnade zum Stiftsmann angenommen hat. Der Erzbischof zahlt ihm jährlich am Martinstag [11. November] 20 Gulden auf den Zoll in Ehrenfels (Erenfels), wie dies die Urkunde besagt, die Erzbischof Adolf ihm diesbezüglich ausgestellt hat. Wilhelm und seine Erben wollen das Mannlehen mit truwen, eyden und dinsten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Erzbischof Adolf kann die Gülte jederzeit durch Zahlung von 200 Gulden zurückkaufen. Wilhelm muss dann mit Rat des Erzbischofs dem Erzstift 20 Gulden Einkünfte oder den Wert auf Eigengut beweisen, die bzw. das für das Erzstift günstig gelegen ist. Dies wird er dann zu den gleichen Bedingungen als mainzisches Mannlehen zu verdienen. Wilhelm kündigt sein Siegel an.

- Datum Heilgenstad in octava Epiphanie domini ... 1385-

Quellenkommentar:

Korrektur (20.2.2015): Die irrige Lesung Schlitz von »Heusenstamm« wurde in Schlitz von »Haselstein« korrigiert.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 091, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1573 (Zugriff am 29.03.2024)