Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 091v [02]

Datierung: 11. März 1386

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Walter von Hundelshausen bekennt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz ihm und seinen Lehenserben 40 Mark lötiges Silber zu Mannlehen geliehen hat.

Vollregest:

Der Ritter Walter (Walther) von Hundelshausen (Hunoldeshusen, Honnultzhußen) bekennt  für sich und seine Lehenserben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr", ihm und seinen Lehenserben aus besonderer Gnade 40 Mark lötiges Silber, Mühlhausener (Mulhußer) Währung, als rechtes Mannlehen geliehen hat. Diese Geld wird auf die Pfandschaft auf Schloss Bischofsstein (czum Steine) geschlagen, die Walter dort bereits besitzt. Er und die Seinen sollen das Mannlehen mit eyden, truwe(n) un dienste(n) verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen.
Wenn der Erzbischof Burg Bischofsstein lösen will, muss er erst die 40 Gulden samt der übrigen Pfandschaft bezahlen. Ritter Walter wird dann 4 Mark Geld auf freiem Eigengut, das für das Erzstift günstig gelegen ist, beweisen und belegen. Dieses aufgetragene Gut wird er dann zu den gleichen Bedingungen als ewiges mainzisches Mannlehen verdienen. Walter kündigt sein Siegel an.
- Datum Fritzlar sabbato post diem Cinerum ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 091v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1570 (Zugriff am 29.03.2024)