Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 092v [02]

Datierung: 10. März 1386

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Notitia:

  • StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 379. [a]

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Gotschalk von Buchenau bestätigt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz, alle Forderungen abgegolten hat.

Vollregest:

Ritter Gotschalk von Buchenau (Buchenauwe) bekennt für sich und seine Erben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein"lieber gnädiger Herr", sich gütlich mit ihm über alle Forderungen und Schäden sowie über [verlorene] Hengste und Pferde geeinigt hat, die Gotschalk und seine geboten knechte bis zum heutigen Tag gehabt, entstanden und verloren haben. Der Erzbischof ist ihm alles in allem 310 Gulden schuldig, wie dies in der Urkunde steht, die der Erzbischof diesbezüglich ausgestellt hat. Damit sind alle Forderungen abgegolten.
- Datum Fritzlar sabbato post diem Cinerum ... 1386

Quellenkommentar:

[a] In der erwähnten Notitia [MIB 10 fol. 379] vom selben Tag heißt es: In gleicher Form [wie dem Ritter Eberhard von Buchenau] hat Erzbischof [Adolf] dem Ritter Gotschalk von Buchenau eine Urkunde gegeben, ebenso hat Gotschalk dem Erzbischof einen Revers ausgestellt, ausgenommen die drei Pferde Friedrich Doldes. Da er keine Söhne hat, schuldet ihm der Erzbischof 310 Gulden.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 092v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1566 (Zugriff am 28.03.2024)