Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 102

Datierung: 14. April 1387

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz löst von Ritter Craft von Hatzfeld die diesem zustehende Hälfte von Burg Mellnau und der Stadt Wetter.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass sein »lieber Neffe« Erzbischof Kuno (Cune) von Trier (Triere) zu Zeiten, als er Domprobst und Vormund des Stiftes Mainz war, mit Einverständnis des damaligen, nunmehr verstorbenen, Erzbischofs Heinrich, die erzstiftische Burg Mellnau (Elnhaug, Elenhauge) und den erzstiftischen Teil am Ort Wetter samt Zubehör dem mittlerweile ebenfalls verstorbenen Guntram [I] von Hatzfeld (Hotzfelt) und dessen Bruder Ritter Craft (Craffte) [I] von Hatzfeld, für 3.500 Pfund Heller, Frankfurter (Franckfurd) Währung), verpfändet hatte. So steht es in besiegelten Urkunden, die darüber seinerzeit ausgetauscht worden sind.

Erzbischof Adolf hat nun von Ritter Craft [II] für 1.500 Pfund Heller die diesem zustehende Hälfte von Burg Mellnau und Wetter gelöst. Der Erzbischof hat versprochen, das Geld binnen eines Jahres zu bezahlen.

Geschieht dies nicht, werden Claes (Claus) vom Stein (Steine), Domherr in Mainz, der erzbischöfliche »liebe Heimliche«, und Walprecht von Selheim, Keller in Amöneburg (Amenburg), der erzbischöfliche »liebe Getreue«, die zurückerhaltene Hälfte an Mellnau und Wetter für das ausstehende Geld erneut dem Ritter zu Pfand geben. Wird das Geld später dann doch gezahlt, fällt die Hälfte von Mellnau und Wetter dann frank und frei an Mainz.

Während der Pfandschaft darf Ritter Craft keinerlei schaden, kost noch verlost auf das Pfandgut schlagen. Er muss die Menschen in der Pfandschaft rechtlich verantworten und darf sie zu keinen ungebührlichen Diensten oder Zahlungen heranziehen.
Mellnau und Wetter stehen Mainz während der Pfandschaft als Offenhaus für alle Notwendigkeiten zur Verfügung. Während der Nutzung wird Mainz Mellnau und Wetter keinen Schaden zufügen. Der mainzische Hauptmann wird für die Dauer seines Aufenthaltes einen ganczen Burgfrieden geloben. Geht Mellnau in erzstiftischen Kriegen verloren, muss Mainz das Lösungsgeld trotzdem bezahlen. Geht Mellnau in hatzfeldischen Kriegen verloren, verlieren die Hatzfelder ihr Geld, der Erzbischof seine Burg. Die Burgmannen, Torhüter und Wächter huldigen Ritter Crafft als Pfandinhaber und Mainz als Eigentümer. Kraft darf nur dann Torhüter oder Pförtner anstellen, wenn diese zuvor Mainz gelobt haben.

Craft und die Seinen versprechen, das Pfandgut pfleglich zu behandeln und den darin lebenden Menschen keinen Schaden zuzufügen. Kraft und die Seinen müssen nicht Feind der erzbischöflichen Gegner werden. Wollen sie es aus freien Stücken, müssen sie dem Erzbischof in der Weise beholfen sein, wie dies für Amtleute verpflichtend ist. Kraft und die Seinen schwören zu den Heiligen, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich einzuhalten.

- Datum Ameneburg dominica qua cantatur Quasimodogeniti ... 1387

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 102, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1429 (Zugriff am 19.04.2024)