Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

339 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 107.

StA Wü, MIB 11 fol. 104

Datierung: 16. Februar 1387

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Lewe Ottyn, Lombarder in Bingen, bekennt für sich und seine Erben, dass er sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz bezüglich aller Forderungen geeinigt hat.

Vollregest:

Lewe (Love, Leo) Ottyn (Ottinus), der alte Lombarder in Bingen, bekennt für sich und seine Erben, dass er sich mit Erzbischof Adolf von Mainz, seinem »lieben gnädigen Herrn«, bezüglich aller Forderungen wie folgt geeinigt hat.

Lewe wird unverzüglich vor die geistlichen Richter des Heiligen Stuhls zu Mainz und ebenso vor die weltlichen Richter treten und dort alle vergifftunge und uffgabe bestätigen und approbieren, wie er die vormals dem Erzbischof getan han und entsprechende Quittungen ausstellen. Er wird tun, was notwendig ist und allen Weisungen der erzbischöflichen Berater (frunde) Folge leisten. Er will auch den erzbischöflichen Landen und Leuten, Untertanen, Klerikern und Laien, Edelleuten und Gemeinen, die seine Schuldner sind, gemäß der Weisungen der erzbischöflichen Beauftragten Gnade tun.

Er verspricht lebenslang in der Stadt Bingen unter dem Erzbischof wohnen zu bleiben.
Er wird seine beiden Höfe in der Stadt Mainz, den Hof zum Richter Volgmar und den zum cleynen Jungen bis kommende Pfingsten verkaufen und den Erlös dem Erzbischof übergeben.

Ferner wird er dem Erzbischof drei Viertel (dru teil) aller gekauften Gulden überlassen, über die er und sein Sohn Bernhard verfügen, und auch von allen Geldern und Abgaben (schulden), die man ihm in seinen Häusern zu Bingen, zu Algesheim und zu Kaub (Cube) schuldet, und von allem Gewinn, der davon kommen mag. Ein Viertel von allem steht ihm selbst zu. Er sichert zu, alle Schulden auch wirklich einzutreiben.

Binnen acht Tagen wird er seinen Diener mit allen Büchern von Kaub nach Bingen kommen lassen, der dann vor den Beauftragten des Erzbischof Rechnung über alle in Kaub ausstehenden Schulden Lewes legen soll. Er wird auch Abschriften aller Schuldbücher vorlegen. Alle Urkunden sollen in eine gemeyne hand gelegt werden, zu der der Erzbischof zwei, er selbst aber einen Schlüssel besitzt. Alle Gelder, die aus den Gülten, Leibgedingen oder von Schuldnern eingehen, soll man in eine Kiste (kysten) werfen, zu der der Erzbischof zwei, er selbst einen Schlüssel besitzt. Die Kiste soll in der Regel monatlich geleert und das Geld entsprechend verteilt werden.
Lewe wird dafür sorgen, dass seine Ehefrau Stine (Styne) von der Kulen (Culen) dem Vertrag schriftlich zustimmt und auch sein Sohn Bernhard diesen beschwört.
Lewe verpflichtet sich, Heinrich Schetzel, Domherr in Mainz, die 1.197 Gulden zu zahlen, die dieser einst hinder mich gelacht hat und die die erzbischöflichen frunde hinder mir funden und genomen han, damit dem Erzbischof kein Schaden daraus erwächst.

Lewe verzichtet ausdrücklich auf jeglichen Schadenersatz bezüglich seiner Gefangenschaft und ihrer Begleitumstände, vor allem gegenüber dem daran beteiligten Landschreiber Johan in Bingen.

Lewe schwört, alle vorstehenden Artikel unverbrüchlich einhalten, nichts gegen sie zu unternehmen oder unternehmen zu lassen. Etwaige Dispense seitens des Papstes in Rom (Rome) oder des Römischen (romeschen) Reiches wird er nicht gebrauchen.
Lewe kündigt sein Siegel an. Er bittet Eberhard Brunen, einen Schreiber von kaiserlicher Gewalt, die Urkunde mit seinem üblichen Zeichen zu versehen, und gegebenenfalls eine oder mehrere Abschriften (instrumente) anzufertigen und ebenso zu paraphieren.

- Geschehen ... 1387 ... in der neunten Indiktion im neunten Jahr der Krönung des Papstes Urbans VI., auf dem sechszehnten Tag des Monats, den man lateinisch Februar nennt, umb sexte zit dieses Tages in der Stadt Eltville (Eltvil), Mainzer Bistum, auf dem dortigen Pfarrkirchhof.

Anwesend und Zeugen waren: Herman Rost, Dekan in Aschaffenburg (Assch(affenburg)), Gerhard von Kiedrich (Kyderich), Kanoniker in Bingen, Gorge von Königstein (Kungestein), Burggraf auf Frauenstein (Frauwenstein), Wigand von Assenheim (Assinheim), Rentmeister, Claes Scharfenstein (Scharpinstein), der Wärter des Erzbischofs, Jeckel, der Sohn des alten Schultheißen, Crafft Weber, Henne Spede, Henne Wickenand, Contze Fuß, Claes Partener und Martin Gryme, Schöffen in Eltville. Alle kündigen ihr Siegel an.

Eberhard, Sohn des verstorbenen Brunen, Kleriker in Mainz, bestätigt, dass Lewe (Lowe) die Urkunde eigenhändig geschrieben hat und fügt zur Bestätigung des Ganzen sein Zeichen an.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 104, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1388 (Zugriff am 20.04.2024)