Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 107 [01]

Datierung: 29. August 1385

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz verspricht, Joseb von Miltenberg bei Bedarf rechtlich gegen die Stadt Frankfurt zu verteidigen. Er gibt ihm gutes Geleit und sichert ihm den Gerichtsstand vor der jüdischen Gemeinde in Frankfurt zu.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass er Joseb von Miltenberg, dessen Ehefrau (wip) und Kindern kraft dieser Urkunde die Gnade erwiesen hat, sie bei Bedarf gegen die Stadt Frankfurt (Franckenfurd) rechtlich zu verteidigen. Sie genießen auch gutes Geleit im Bereich des Erzstiftes Mainz sowohl zu Wasser wie zu Land. Kein Jude darf sie vor ein Judengericht laden, bannen oder bekümmern. Dies ist nur vor Meister Merger von Nordhausen (Nordhusen), Judenbürger zu Frankfurt (Franckefurd) oder vor der jüdischen Gemeinde (gemeinen juden) dort möglich. Wer sich nicht daran hält, verfällt der erzbischöflichen Ungnade. Diese Urkunde gilt die kommenden vier Jahre.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum in die decollationis sancti Johannis Baptiste ... 1387.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 107 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1370 (Zugriff am 25.04.2024)