Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 113 [02]

Datierung: 20. Juni 1387

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Graf Wilhelm zu Wied, Propst zu Aachen, bekennt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz ihn und seine rechten Leibeslehnserben aus besonderer Gnade zu erzbschöflichen und erzstiftischen Burgleuten auf Burg Lahneck gewonnen hat.

Vollregest:

Graf Wilhelm zu Wied (Wyde), Propst zu Aachen (Ache), bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr" ihn und seine rechten Leibeslehnserben aus besonderer Gnade zu erzbschöflichen und erzstiftischen Burgleuten auf Burg Lahneck (Lonecke) gewonnen hat. Dafür erhalten er und seine Erben jene 40 Gulden, die sein mittlerweile verstorbener Vater Graf Wilhelm zu Wied (Wyden) und dessen Lehenserben seinerzeit vom ehemals amtierenden Erzbischof Heinrich als Burglehen erhalten hatte.
Das Geld soll der jeweilige Zollschreiber in Lahnstein jedes Jahr am Martinstag [11. November] so lange auszahlen, bis der Erzbischof, einer seiner Nachkommen oder das Stift ihm und den Seinen 400 Gulden bezahlen werden. So steht es in diesbezüglich ausgestellten Urkunden. Das Burglehen ist auf Ermahnung mit seßen, truwen, dinsten unde eyden auf Burg Lahneck zu verdienen, wie dies Burglehenrecht und Gewohnheit besagen. Der Graf hat darüber einen heiligen Eid geleistet. Löst Mainz das Burglehen mit den 400 Gulden aus, müssen Graf Wilhelm und die Seinen 40 Gulden Geld auf wohl abgegrenztes Eigengut, das möglichst nahe an Burg Lahneck liegen soll, auflassen und von Mainz zu den gleichen Bedingungen als Burglehen zurückempfangen. Darüber sind dann doppelte (zwefeldigen) Urkunden auszustellen.
- Datum Lanstein feria quinta proxima ante diem beati albani martiris ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 113 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1259 (Zugriff am 25.04.2024)