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Otto, RggEbMz Nr. 3613

Datierung: 10. April 1337

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Orr.: 1. München, B. Hauptstaatsarchiv (Rheinpfilz. Urk., Hochstift Speier fasc. 1). 31 Siegel hängen; das letzte fehlt. 2. und 3. Koblenz 1a. Das eine Or. ist von den Schiedsrichtern mitbesiegelt. Von ihren Siegeln, die hinter denen der drei Bevollmächtigten angebracht sind, ist aber nur daskenige Gerhards von Talheim erhalten; unter den Bürgen siegelt er nicht mehr mit. Im ganzen hängen 30 Siegel, 4 fehlen. In dem zweiten Or. ist die Reihenfolge der Siegel z. T. wieder eine andere. - Inser. in Urk. Baldewins vom 21. Mai 1337 [s. Reg. 3627]. - Gedr.: Remling, Speierer Urkb. 2, 1 Nr. 1. - Reg.: Zeitschr. für Gesch. des Oberrheins 26, 81. - S. Dominicus 345 ff.; Remling, Gesch. der BB. zu Speyer 1 (1852), 597 ff.; Weiß, Frankreichs Politik 97.
    Die Gesta Trevirorum (ed. Wyttenbach u. Müller 2, 252) berichten: A. D. 1336 d. B. episcopatum Spirensem a debitorum gravaminibus relictum, relevatum et multum melioratum, pace reformata, ... Walramo episcopo de medio sublato ... duxerat resignandum et Gerardum de Erenberch Spirensis diocesis in episcopum eligi procuravit.
    In einer besonderen Urkunde vom gleichen Tage verpflichtet sich B. Gerhard dem Stellvertreter des EB.s rücksichtlich des vertragsmäßig gemeinschaftlichen Besitzes aller Burgen, Festungen, Städte usw. des Hochstiftes. Inser. in die Bestätigung Erzbischof Baldewins vom 21. Mai 1337 [s. Reg. 3627]. - Gedr.: Remling, Urkb. 1, 526 Nr. 548. - S. Remling, Gesch. der BB. zu Speyer 1, 599.

Inhalt

Kopfregest:

Elekt Gerhard von Speyer setzt sich mit Erzbischof Baldewin von Trier über dessen weltliche Verwaltung des Hochstifts auseinander.

Vollregest:

Gerhard, Elekt von Speier[a], setzt sich mit Erzbischof Baldewin von Trier, der einst von Walram, dem Gewählten und Bestätigten von Speier, die weltliche Verwaltung des zerrütteten Hochstifts übernommen und für dieses große Summen aufgewandt hat, auseinander. Speier schuldet dem EB. 30.000 Pfd. Heller, über deren Bezahlung genaue Bestimmungen getroffen werden. Der Kantor Konrad von Kirkel und Johann de Treveris, Kanoniker von Speier, sowie Schenk Conrad von Erbach (-pach) werden dabei als B.'s Bevollmächtigte genannt. Für Schulden, die B. occasione ecclesie Mog. et pro eius necessitatibus bei Straßburger Juden gemacht hat, soll Speier nicht aufkommen. Solange B. lebt, wird Speier nicht gegen ihn, und bis zur Bezahlung der ganzen oben genannten Schuld wird es nicht gegen Mainz sich feindlich erweisen. Stirbt B. vor Zahlung der ganzen Schuld, so ist der Rest an Mainz zu zahlen. Etwaige Streitfragen entscheiden 3 Schiedsrichter: Johann von Randeck[b] für B.; Gerhard von Talheim, gen. von Blankenstein[c], für Speier; und Friedrich von Lautern (Lutern) für beide. Eine große Zahl von Bürgen. Es siegeln Gerhard; das Speirer Kapitel; die 3 Bevollmächtigten B.'s; 24 Bürgen; und die 3 Städte Bruchsal (-selle), Weibstadt und Lauterburg (Lu-).

- D. 1337 feria quinta ante dominicam Palmarum. 

Fußnotenapparat:

[a] Electus confirmatus.
[b] s. Regg. 3290, 3407, 3520, 3525.
[c] s. Regg. 3164, 3423, 3425.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3613, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8357 (Zugriff am 29.03.2024)