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Otto, RggEbMz Nr. 3178

Datierung: 19. Dezember 1331

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, Geh. Staatsarchiv (K. rot 9, D./12). Gr. Siegel hingen an grün-roter Seide, beide mit Rücksiegel. - Gedr.: Forschungen zur deutsch. Gesch. 20, 267. - Reg.: Reg. Imp. 86 Nr. 1390 (nicht ganz richtig; s. Forsch. zur deutsch. Gesch. S. 268 Anm. 1). - Erw.: Vogt, Reichspolitik 47.

Inhalt

Kopfregest:

Kaiser Ludwig und König Johann von Böhmen sind übereingekommen, dass der Böhmenkönig sich kein Gut in Besitz nehmen soll, das Kaiser Ludwig in Händen hat.

Vollregest:

Kaiser Ludwig und König Johann von Böhmen sind übereingekommen, dass der Böhmenkönig sich keines Gutes "underwinden" oder es in Besitz nehmen soll, das Kais. Ludwig in Händen habe und hatte[a]. Gewinnt er aber Reichsgut, das Ludwig nicht hat oder hatte[b], so soll er dieses besitzen als Pfand bis zur Lösung durch das Reich um den Betrag der aufgewandten Kosten, nach Erzbischof Baldewins von Trier (unseres l. Freundes) und des Grafen Wilhelm von Holland (unsers l. Schwagers) Entscheidung. Fur Baldewin wird Johann, für Wilhelm der Kaiser im Falle ihres Todes vor den Vertragschließenden ... einen Ersatz stellen. Stirbt Ludwig, so soll es an seinen Nachfolgern und an den Erzbischöfen von Mainz und Trier, die dann sind, stehen, wie des Kaisers Nachfolger die Güter lösen sollen.

- D. geg. ist ze Franchenfurt an dem donerstag vor sant Thomastag 1331 in dem 18. jahre unseres reiches und in dem 4. des cheisertums.

Quellenkommentar:

"Dieser Vertrag", sagt Vogt S. 48, "kam zustande in Anwesenheit, und daher naturgemäß unter Mitwirkung Baldewins."

Fußnotenapparat:

[a] hieten; ie später auf Rasur geschrieben. Ursprünglich stand: hatten, halten. hielten oder dergl. [b] enhieten, wie oben.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3178, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7518 (Zugriff am 19.04.2024)