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Vogt, RggEbMz Nr. 2734

Datierung: 13. August 1326

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Registriert: Rom (Reg. Avin. t. 25. f. 551V; Reg. Vat. t. 81. f. 449V nr. 2714). - Cop.: Würzburg (Lib. reg. 3 f. 52). - Reg.: v. Löher, Archival. Zeitschrift 5 (1880), 270 nr. 362; Preger-Reinkens, Verträge 94 nr. 279; Mollat, Jean XXII. Lettres communes 6 nr. 26232. - Vgl. Vogt S. 64.

Inhalt

Vollregest:

Papst Johann XXII. an den Erzbischof Mathias. Der Erzbischof und das Mainzer Domkapitel haben ihm vorgestellt, daß die Propstei, die nach der erzbischöflichen die vornehmste Würde in Mainz darstellt, so außerordentlich mit Ehren, Rechten und Einkünften begabt ist, daß die Domherren im Vergleich damit erbärmlich gestellt sind,[a] und daß die Erzbischöfe in ihren und ihrer Kirche Nöten keine Erleichterung oder Stütze (relevamen seu presidium) an den Pröpsten haben. Daher haben Erzbischof und Kapitel gebeten, die Würde aufzuheben und, wenn der jetzige Inhaber stirbt oder sein Amt niederlegt, die Propsteigüter dem Kapitel zuzuwenden, oder aber, wenn der Papst dies nicht will, bei der nächsten Erledigung die Güter der Propstei dem Kapitel zuzuwenden, so daß dieses sie innehabe und dem Propst von dem Kapitel eine jährliche Pension von 400 lb kleiner Turnosen zahle, während die Übertragung (collatio et institutio) kirchlicher Stellen dem Propste weiterhin verbleiben würde. Sie wiesen darauf hin, daß die Mainzer Kirche ihre Treue gegen den Papst vielfach bewährt hat, am meisten in den Zeiten Bonifaz VIII. da sie auf dessen Geheiß gegen den König Albrecht treu und kräftig sich als Verteidigungsmauer erwies, und daß ihnen aus jener Zeit noch jetzt hohe Schulden verblieben sind. Der Papst beauftragt den Erzbischof, sich mit dem Kapitel genau über die Einkünfte der Propstei und der anderen kirchlichen Stellen zu informieren und festzustellen, ob, wenn der Propstei jährlich 500 Goldgulden zugewiesen würden, mit dem Überschuß dem Dekanat, dessen Einkünfte sehr gering sind. und vielleicht auch anderen Domherren die Einkünfte aufgebessert werden können und gegebenenfalls in welchem Maße. Außerdem will der Papst wissen, wieviel darnach noch übrig bleiben würde und ob der Rest dem gemeinsamen Besitz des Kapitels zuzuwenden oder zur Vermehrung der Einkünfte der Pfründen an der Mainzer Domkirche, oder besser zur Schaffung neuer Pfründen zu verwenden wäre. Der Erzbischof soll darüber berichten, damit der Papst seine Entscheidung treffen kann.
- Petitio tua.

- D. Avinione id. Aug. pont. anno X.

Fußnotenapparat:

[a] habito respectu ad preposituram eandem et ad nobilitatem ecclesie memorate pene esuriunt.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2734, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20764 (Zugriff am 28.03.2024)