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StA Wü, MIB 53 fol. 238v

Datierung: 18. Januar 1524

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 53 fol. 238v-239v. Kollationiert durch: Utz Moller

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Urfehde des Heintz Wolfart von Dienstadt.

Vollregest:

Ich, Heintz Wolfart von Dienstadt (Dinstat) bestätige mit diesem Brief: Aufgrund einer frevelhaften Tat, weil ich Karges Hefener, auch zu Dienstadt wohnhaft, schwer und hart verwundet habe, bin ich in [Tauber-]Bischofsheim in das Gefängnis des Fürsten und Herrn, Herrn Albrechts, der heiligen römischen Kirche Kardinalpriester von San Pietro in Vincoli, zu Mainz und Magdeburg Erzbischof, Kurfürst, Primas usw., Administrator zu Halberstadt, Markgraf zu Brandenburg usw. gekommen. Obwohl ich mich meiner Verhandlung nach für länger zu strafen würdig erkenne, so hat mir doch der Ritter Wolff von Hardheim, derzeitiger Amtmann zu Bischofsheim und Külsheim, mein »günstiger lieber Junker«, auf mein und meiner guten Freunde fleissiges Ansuchen und flehentliche Bitte die besondere Gnade erwiesen, mich aus der Haft und dem Gefängnis kommen zu lassen.

Ich soll und will gegen den Erzbischof, seine Nachkommen, sein Stift, seine Untertanen und Verbündeten, geistliche wie weltliche, zu ewigen Tagen nichts unternehmen noch unternehmen lassen. Ich soll und will mich wegen meiner Gefangenschaft nicht an den Erzbischof, seinen Nachkommen, seinen Untertanem und besonders nicht an denen, die meine Gefangenschaft verursacht und dabei geholfen haben, rächen, ahnden oder widersprechen (effern), weder durch mich selbst noch durch andere für mich. Dieses alles stetig und fest zu halten und zu vollziehen, habe ich mit Treue gelobt und einen Eid mit zwei ausgestreckten Fingern zu Gott und den Heiligen geschworen.

Zur höheren Sicherheit, so habe ich Christoph (Cristoff) Nuß (Nuss) von Eiersheim (Eyerssheim), Hans Wolfart, Hans Werre, Conntz Wolfart, Hans Faulhaber und Michael Crantz, alle meine lieben Schwäger, Söhne, Brüder und gute Freunde als Bürgen gesetzt. Sollte es geschehen, dass ich einen oder mehrere Teile breche und nicht einhielte, auch wenn der Verwundete stirbt, was Gott verhüten möge, so soll Wolff von Hardheim oder kommende erzbischöfliche Amtleute zu Bischofsheim meine Bürgen, wegen allem, das von mir inhaltlich dieser Verschreibung nicht gehalten oder übertreten würde, mahnen können, es sei mit Briefen, Boten oder mündlich. Wenn sie eine solche Mahnung erreicht, sollen sie sich nicht gegenseitig entschuldigen und herausreden, und sich unverzüglich nach Bischofsheim in das Schloss begeben, und daraus so lange nicht kommen, bis sie mich persönlich in das Gefängnis überstellt oder 500 Gulden entrichtet haben. Wenn der Verwundete stirbt, sollen und wollen die Bürgen, alle zusammen und einzeln, der Freundschaft des Verwundeten beim Erzbischof, den erzbischöflichen Räten oder den Amtleuten zu Bischofsheim, bezüglich der Forderung, die sie an mich hätten oder haben würden, zur Verantwortung stehen.

Die Bürgen bestätigen kraft dieses Briefes, dass sie Bürgen geworden sind. Sie versprechen bei ihrer Treue und schwören einen persönlichen Eid mit ausgestreckten Fingern zu Gott und den Heiligen, alles getreu zu vollziehen. Sollte es geschehen, dass sie alle oder einzelne das nicht hielten, so sollen die Amtleute zu Bischofsheim die Macht haben, als hätten sie es gerichtlich eingeklagt, an den Leib der Bürgen, an ihr Hab und Gut zu greifen und damit nach Gutdünken zu verfahren, ohne gegen ein Recht verstoßen zu haben.

Dies zu beurkunden haben ich, Heintz Wolfart, und wir, die genannten Bürgen, den Ritter Anthoni von Hettersdorf (Herderßdorff) zu Königheim, unseren »günstigen lieben Junker«, gebeten, sein angeborenes Siegel an diesen Brief zu drücken, was dieser zusagt, solange ihm und seinen Erben dadurch kein Schaden entsteht.

Gegeben und geschehen am Montag Prisce virginis 1524.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 53 fol. 238v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22487 (Zugriff am 16.05.2024)