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StA Wü, MIB 53 fol. 044v

Datierung: Nach dem 31. Oktober 1525

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 53 fol. 44v-45v

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Notel, wie von jedem der sechs Kurfürsten Zustimmung erlangt werden soll, dass Nassau dem Georg Flach 200 Gulden auf der Stadtsteuer zu Nürnberg lebenslang angewiesen und seine kaiserliche Majestät das so bestätigt hat. Desgleichen eine Bewilligung für Alexander und Gottfried, jeden einzeln, die von den sechs Kurfürsten ebenfalls erlangt werden soll.

Vollregest:

[Pfalzgraf] Ludwig usw. bestätigt: Herr Karl, erwählter römischer Kaiser, König in Hispanien, Erzherzog zu Österreich usw. hat seinem obersten Kämmerer und Rat, Heinrich [III.] Graf zu Nassau, Markgraf zu Zenete, Graf zu Katzenelnbogen, Vianden und Zied, Herr zu Breda, Diest und Grimbergen, aus beweglicher Ursache, die gewöhnliche Steuer, die Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg jährlich in die Kammer des Reiches bezahlen müssen, lebenslang zugestellt und verschrieben. Nachfolgend hat er ihm bewilligt von, auf und in Abschlag der Steuer, dem Georg (Jorg) Flach von Schwarzenberg (Schwartzenperg), kaiserlicher Rat, 200 rheinische Gulden als jährlich Gülte anzuweisen. Wenn Georg vor dem von Nassau stirbt, soll der von Nassau die erledigte Summe von 200 Gulden, dann wieder lebenslang einnehmen und haben. Diesbezüglich ist eine Verschreibung ausgestellt worden, die nachstehend wörtlich aufgenommen ist:

Wir Karl V., von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, in Germanien, Hispanien, beider Sizilien, Jerusalem, Ungarn, Dalmatien, Kroatien usw. König, Erzherzog zu Österreich und Herzog von Burgund usw., Graf zu Habsburg und Flandern usw., bestätigt für sich und seine Nachfolger im Reich mit diesem Brief, dass sein »des Reichs lieber Getreuer« Heinrich Graf zu Nassau, Markgraf zu Zenete, Graf zu Katzenelnbogen, Vianden und Zied, Herr zu Breda, Diest und Grimbergen usw., sein oberster Kämmerer und Rat, ihm mitgeteilt hat, dass er dem verstorbenen Friedrich Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meißen, des Heiligen Römischen Reiches Erzmarschall, seinem »lieben Oheim« und Kurfürsten, unter anderem des Reiches gewöhnliche Stadtsteuer zu Nürnberg sechs Jahre lang zugestellt und verschrieben hat. Diese sechs Jahre sind jetzt im August abgelaufen, auch ist Herzog Friedrich vor kurzem verstorben. Die Steuer steht ihm nun als römischer Kaiser wieder zu.

Deshalb hat Karl V. dem Nassauer wegen seiner Verdienste aus besonderer Gnade die Stadtsteuer zu Nürnberg lebenslang verschrieben. Diesbezüglich ist ein kaiserlicher Brief ausgestellt worden.

Graf Heinrich will nun gerne dem »des Reiches lieben Getreuen« Georg Flach von Schwarzenberg, dem kaiserlichen Rat, wegen der treuen und nützlichen Dienste, die er ihm in vielfältiger Weise geleistet hat, mit 200 rheinischen Gulden von, auf und in Abschlag der Stadtsteuer anweisen. Jorg soll diese 200 Gulden jedes Jahr lebenslang einnehmen. Wenn er vor ihm stirbt, soll der von Nassau die Gülte wieder selbst lebenslang einnehmen, nutzen und gebrauchen, so, wie der Kaiser ihm diese Stadtsteuer verschrieben hat. Er hat den Kaiser demütig gebeten, das er als Römischer Kaiser in diese Verweisung einwilligt und sie bestätigt.

Der Kaiser entspricht der Bitte und hat, eingedenk der treuen Dienste, die er, Graf Heinrich, und Georg Flach, kaiserlicher Rat, ihm und dem Reich lange Zeit oft geleistet haben, es täglich tun, und künftig tun sollen, aus besonderer Gnade mit Einverständnis der Kurfürsten, die Verweisung kraft kaiserlicher Macht und kraft dieses Briefes erlaubt und bestätigt. Georg Flach darf die 200 Gulden von, auf und in Abschlag der Stadtsteuer künftig jedes Jahr lebenslang einnehmen. Wenn er vor dem genannten Grafen Heinrich von Nassau stirbt, stehen die 200 Gulden wieder dem Grafen Heinrich lebenslang zur Nutznießung zu. Der Kaiser will dem von Nassau, seinem Kämmerer und Rat, desgleichen Georg Flach von Schwarzenberg, gemeinsam und einzeln, diese Bewilligung und Bestätigung unverbrüchlich halten.

Der Kaiser gebietet Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg, dass sie Georg Flach die 200 Gulden von, auf und in Abschlag der Stadtsteuer jedes Jahr so lange er lebt bezahlen. Sollte Jorg vor dem Grafen von Nassau sterben, sollen die dann ledigen 200 Gulden wieder an Nassau fallen und gegen Quittung ausbezahlt werden.

Dies zu beurkunden, kündigt der Kaiser an, sein kaiserliches Siegel anzuhängen. Gegeben in seiner Stadt Toledo (Tolleten) am 31. Oktober 1525 (am letzten Tag des Monats Oktober), seines römischen Reiches im 7. und der anderen alle im 10. Jahr.

Pfalzgraf Ludwig gibt als Kurfürst des heiligen Reichs kraft dieses Briefes dem von Nassau und Georg Flach von Schwarzenberg auf deren fleißige Bitte seine Gunst und Willen in diese Verweisung und Verschreibung. Dies zu beurkunden, kündigt der Pfalzgraf an, das mit seinem anhängenden Siegel zu bestätigen.

Gegeben am [...] Tag des Monats [...] nach Christi Geburt 15[...].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 53 fol. 044v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22197 (Zugriff am 15.05.2024)