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StA Wü, MIB 53 fol. 034v [01]

Datierung: 23. Februar 1521

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 53 fol. 34v. Collat. Conr. Spall

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht ist einverstanden, dass Hans Lemlin seiner Hausfrau Elizabeth mit dem 16-ten Teil zu Bönnigheim bewittumt.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht usw. erklärt sein Einverständnis dazu, dass sein »lieber Getreuer« Hans Lemlin auf dessen Bitte seine Ehefrau Elizabeth Lemlin geborene von Sperberßecke auf dem 16-ten Teil von Bönnigheim (Bennicken), das von ihm und dem Stift Mainz zu rechtem Mannlehen geht, bewittumen darf. Das Gut hatte zuvor Fritz Fratz von Sachsenheim (Sachssenheim) der ältere als Pfand innegehabt. Sollten Hans und Elizabeth keine Leibeserben hervorbringen oder Hans vor Elizabeth sterben, was Gott verhindern möge, so soll Elizabeth lebenslang das Gut in Besitz haben und das gebrauchen. Sie darf es aber auf keine Weise veräußern. Sie muss aber einen zum Schild geborenen Mann stellen und das Lehen mit ihm vermannen. Sobald Elizabeth stirbt, fällt das Lehen an Erzbischof und Erzstift heim.

Dies zu beurkunden, kündigen Erzbischof Albrecht an, sein Siegel an diesen Brief zu hängen.

Gegeben zu Worms am Samstag nach dem Sonntag Invocavit 1521.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 53 fol. 034v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22172 (Zugriff am 16.05.2024)