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Otto, RggEbMz Nr. 3385

Datierung: 24. August 1334

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: 2 Orr.: Koblenz 1 a. - Reg.: Dominicus 309. - S. Lehmann, Gesch. der Grafschaft Hanau-Lichtenberg 2, 205 u. das Reg. Koblenz, Beyers handschriftl. Regest. zum 23. Juni 1334; ferner: Pfalzgrafenregesten 3080 u. 3710.

Inhalt

Kopfregest:

Die Grafen von Zweibrücken-Bitsch, verpflichten sich, dem Mainzer Provsio Balduin jederzeit mit 10 Gewappneten und berittenen Reisigen zu dienen.

Vollregest:

Die Brüder Simon und Eberhard, Grafen von Zweibrücken und Herren zu Bitsch, verpflichten sich, dem Erzbischof Baldewin von Trier, Beschirmer und Pfleger des Erzstiftes Mainz, solange er lebt, jederzeit mit 10 Gewappneten und berittenen Reisigen auf seine Kosten zu dienen, etwaige Streitigkeiten mit ihm oder seinen Angehörigen durch seine Mannen entscheiden zu lassen und die Landstraßen und Kaufleute kräftig zu beschirmen. Gleichzeitig tragen sie ihm ihre Feste Lehenberg im Wasgau mit den Dörfern Eschweiler (Eyschwilre) und Pirmasens (Byrmensense) für 100 Mk. Heller als Lehen auf[a].

- Geb. 1334 an sente Bartholomeustage.

Fußnotenapparat:

[a] Man beachte auch die Urk. des Abtes Rudolf von Hornbach vom gleichen Tage (Cop.: Koblenz, Bald. 1, 510; 2, 524; 3, 249v).

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3385, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8129 (Zugriff am 24.04.2024)