Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 277v

Datierung: 4. November 1382

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz befiehlt der Stadt Erfurt, die 100 Mark Silber, die ihm jährlich von den Erfurter Juden zufallen, an den Grafen Ernst von Gleichen zu zahlen.

Vollregest:

Erzbischof Adolf teilt Ratsmeistern, Räten und der Gemeinde seiner Stadt Erfurt (Erffurte), seinen »lieben Getreuen«, mit, dass er seinem »lieben Neffen«, dem Grafen Ernst von Gleichen (Glichen) und dessen Erben die 100 Mark Silber verschrieben hat, die dem Erzbischof von den Erfurter Juden jährlich zu Martini [11. November] zufallen. Der Erzbischof befiehlt der Stadt, das Geld dem Grafen zu zahlen und sagt sie, wenn sie dies getan haben, der Zahlungspflicht für dieses Jahr quijt, ledig und lois.

- Datum feria tertia post festum omnium sanctorum ... 1382. [a]

[Notitia:] Ebenso in gleicher Form wurde ihm [sibi] eine Urkunde für das Jahr 1383 gegeben.

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Die Zahl secundo steht auf Rasur, unter der zweifelos primus gestanden hat, sie ist aber von der gleichen Hand und mit gleicher Tinte geschrieben, also gültig.

Quellenansicht

fol. 277v
fol. 278r

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 277v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/979 (Zugriff am 29.03.2024)