Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 275v [02]

Datierung: 18. September 1381

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz befiehlt die Kleriker in den Propsteien Nörten und Dorla, die ohne erzbischöfliche Einwilligung Benefizien innehaben und an Altären zelebrieren, vor sich.

Vollregest:

[Erzbischof Adolf] [befiehlt die] Kleriker [in den Propsteien Nörten] und Dorla (Dorlen), die ohne erzbischöfliche Einwilligung und Confirmation Benefizien innehaben und an Altären zelebrieren, vor sich, um sie unter Androhung der Exkommunikation und anderen angemessener Strafen zu deren Herausgabe aufzufordern.

- Datum Erffurdie feria quarta post diem Exaltacionis sancte Crucis ... 1381.

Quellenansicht

fol. 275v
fol. 276r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 275v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/972 (Zugriff am 19.04.2024)