Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 303 [01]

Datierung: 10. April 1375

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 25 (mit Verweis auf:Beyer, UB Erfurt II, S. 546 Nr. 746 (ungenau aus dem Ingrossaturbuch).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Domdekan Heinrich Beyer unterrichtet Erzbischof Adolf über die Auslieferung eines Waides bei Erfurt und den Versuch, die Erfurter zur Aufnahme Bischof Ludwigs in den Landfrieden zu bewegen.

Vollregest:

- Littera missa domino Maguntino pro Apelone am sande.

Domdekan Heinrich [Beyer von Boppard] schreibt an Erzbischof Adolf:
Adolf hatte ihm und den Erfurter Bürgern geschrieben, er habe den von Herrn Johan Weisen den Bürgern weggenommenen Waid ledig gemacht. Nun hat der Bote der Bürger ihm und dem Rat vorgebracht, er sei nach Anweisung des Erzbischofs zu Nydehe gewesen, wo die Wagen aufgehalten worden waren, aber man habe dort für ihre Freigabe 70 Gulden (und me) gefordert. Johan hat also nicht, wie Adolf meint, die Sache erledigt. Heinrich ist der Ansicht, Adolf sollte sich der Erfurter mehr annehmen als bisher und ihnen ernstlicher die Auslieferung anbefehlen, zumal gerade die Eigentümer des Waides getreue Diener des Stiftes sind. Die beiden Boten, die Adolf von Amöneburg (Ameneb(ur)g) gesandt hat, sind gekommen. Heinrich ist gesund und es geht im in allen Sachen gut.

Ferner schreibt Domdekan Heinrich auf einem beiliegendem Zettel (cedula inclusa hinc l(itte)re talis est), dass [Borso] von Riesenburg (Riesinb(er)g), über dessen Versuche, die Erfurter zur Aufnahme des Bischofs Ludwig in den Landfrieden zu bewegen, er an Adolf geschrieben hatte, im Begriffe sei, wegzureiten. [Borso] behauptete, er habe Briefe vom Kaiser und vom König von Böhmen bekommen und zeigte diese darum dem Rat vor, worin die Herrscher die Stadt bitten, Bischof Ludwig in den von Bischof Johann beschworenen Landfrieden aufzunehmen. Für den Fall aber, dass die Stadt sich weigert, wollen sie den Landfrieden aufsagen. Den Erfurtern ist dies aber gleichgültig (achtent … [das] gar cleyne).

- Datum tercia post Judica. [a]

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Das Jahr ergibt sich aus dem geschichtlichen Zusammenhang.

Quellenansicht

fol. 303r

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 303 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/955 (Zugriff am 25.04.2024)