Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 076 [05]

Datierung: 4. April 1378

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 und Nr. 26 (Verweis auf: Reichsarchiv München, Mainzer Erzstift fasc. 121. Originalpergament mit Tilgungsschnitt Administrationssiegel (mit dem Speyerer Wappen) Adolfs hängt. Siegel des Kapitels abgefallen. (Der gegeben ist zu Aschaffinburg 1378 uff den nesten donristag [auf Rasur] nach dem suntage als man singet Esto mihi vor der fasnacht): Erzbischof Adolf und Dompropst Endres von Brauneck siegeln, ebenso das Domkapitel mit dem großen Kapitelsiegel. - Scriba, Reg. III, Nr. 5031 irrig zum 3. März. - Roth, Font. 1, Nr. 67 - Friedensburg, Landgraf S. 21).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz setzt den Grafen von Ziegenhain, dem er 1.000 Mark lötigen Silbers schuldet, in vier alte Turnosen auf dem Zoll zu Ehrenfels ein.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer], setzt den Grafen Gottfried (Gotfrid) von Ziegenhain (Czigenhain, Zigenhain), seinen »lieben Neffen«, dem er nach früherem Übereinkommen 1.000 Mark lötigen Silbers schuldet, zum einen, von Erzbischof Heinrich und dem Stift Mainz (Mencze) her, zum anderen für die Hilfe und Dienste, die Graf Gottfried gegen Ludwig (Ludewig) von Meißen (Misse(n)), ehemals Bischof von Bamberg (Babinberg), und dessen Brüder, Markgrafen von Meißen und deren Helfer, getan hat, mit Einwilligung des Dompropstes Endres von Brauneck (Brunecke) und des ganzen Domkapitels von Mainz (Mencze), kraft dieser Urkunde in vier alte Turnosen auf dem erzbischöflichen Zoll zu Ehrenfels (Erenfels). Er, seine Erben oder der Rechtmäßige Inhaber dieser Urkunden können Geld so lange daraus entnehmen, bis die Schuld bezahlt ist. Das Erzstift wird sie dabei unterstützen, und nicht daran hindern. Wenn die von Bingen (Binge) das ihnen verschriebene Geld aus den Turnosen erhalten haben, kann Gottfried beginnen, seine 1.000 Gulden zu erheben.

Die Ziegenhainer können auf Kosten des Stiftes (kosten und zehrung) einen eigenen Zollknecht (wartpenning) auf dem Zoll platzieren.

Der Zollschreiber Heinrich (Heinricus) in Ehrenfels erhält hiermit die Anweisung vom Erzbischof, den Ziegenhainern mit der Zollzahlung zu gewarten, und die Einkünfte aus den vier Turnosen niemand anderem zuzuweisen, bevor nicht die 1.000 Mark bezahlt sind.

Hat Gottfried die 1.000 Gulden erhoben, fallen die Turnosen an den Erzbischof zurück. Diese Urkunde ist dann zurückzugeben.

Jedesmal, wenn Gottfried Geld aus den vier Turnosen entnimmt, soll er dem Zollschreiber eine Quittung geben.

Dompropst Endres von Brauneck und das Domkapitel bestätigen diese Abmachung.

- Datum Aschaffenburg quinta feria post dominicam Esto Mihi ...1378.

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fol. 76r
fol. 76v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 076 [05], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/921 (Zugriff am 29.03.2024)