Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 085v [01]

Datierung: 11. Juli 1378

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Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Materialsammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz nimmt Lemechin von Sobernheim zum Juden an.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] nimmt den Juden Lemechin von Sobernheim (Sob(er)nheim), Bürger zu Bacharach, als seinen Juden und Bürger auf. Lemechin, seine Frau (wip), seine Kinder, Mägde und Knechte, die an sine(m) brode sin, sollen während der kommenden drei Jahre gutes Geleit haben. Niemand darf sie im erzstiftischen Gebiet bekümmern oder beklagen, der Erzbischof will sie vielmehr, wie seine anderen Juden, rechtlich verantworten, beschirmen und ihnen helfen. Gleiches befiehlt der Erzbischof auch allen seinen Amtleuten. Als Gegenleistung soll Lemechin dem Erzbischof jährlich am Margaretentag [13. Juli] 30 schwere Guden bezahlen.

- Datum Wysebaden ... 1378 dominica post Kyliani.

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fol. 85v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 085v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/863 (Zugriff am 28.03.2024)