Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 068v [01]

Datierung: 30. März 1378

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz gibt den Juden Gumprechte von Mainz und Seczkinde aus Friedberg ein Gerichtsprivileg.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] gewährt dem Gumprechte von Mainz (Mencze) und Seczkinde, Juden zu Friedberg, die Gnade, dass niemand sie während der nächstfolgenden Jahre durch das geistliche Gericht des Stuhls zu Mainz laden und bannen lassen kann, dass vielmehr ihr Gerichtsstand nur vor dem erzbischöflichen »lieben Getreuen«, dem Ritter Kraft (Crafft) von Hatzfeld (Hotsfelt) sein soll. Dem erzbischöflichen »lieben Andächtigen«, dem Pfarrer zu Friedberg (Frideberg) wird bei Strafe der Ungnade verboten, Ladebriefe, Bannbriefe oder Prozesse etc. gegen diese Juden während dieser Zeit anzunehmen oder vorzulesen.

- Datum Frankfurt tercia feria post Letare ... 1378.

Am selben Tag wurde eine gleiche Urkunde dem Juden Fischelin (Foschelino) von Gelnhausen (Geilenhusen) gegeben.

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fol. 68v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 068v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/848 (Zugriff am 25.04.2024)