Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 083v [03]

Datierung: 5. Juli 1378

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Materialsammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 und Nr. 26 (Verweis auf: Schulz S. 157 Anm. 408. Schulz verschlimmbessert das Datum in »Juni 5«. - Friedensburg, Landgraf).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt mit dem Mainzer Domkapitel die Zuweisung der diesen zustehenden Benefizien.

Vollregest:

L(itte)ra data Johanni de Ebirstein, can(onico) ecc(lesi)e Mag(untinae) - Wie er bewiese is 300 fl. uff Lonstei(n) geg(en) der p(ro)bstei gefel zu Fritzlar [a]

[Elekt] Adolf [von Mainz] ist mit Dekan und Kapitel des Domes zu Mainz (Mentze) übereingekommen, dass er ihnen das, was ihnen von ihren im Stift Mainz gelegenen Benefizien wegen des Krieges und der Zweiung entgeht, mittels anderer Renten ersetzen will. Da nun seinem »lieben Neffen« Johann von Eberstein (Ebirstein), Domherrn in Mainz, diejenigen Gülten, Renten und Gefälle, die ihm in der Propstei Fritzlar zustehen, wegen des Krieges nicht ausgezahlt werden können, will er ihm diesen Schaden ersetzen.

Er weist ihm deshalb kraft dieser Urkunde 300 Gulden Geld auf dem erzbischöflichen Zoll Lahnstein (Lanstein) an. Das Geld wird jährlich am St. Martinstag im Winter [11. November] fällig. Der Erzbischof weist seinen Zollschreiber Nicolaus bzw. dessen Amtsnachfolger an, das Geld entsprechend solange auszuzahlen, bis die Fritzlarer Einkünfte wieder eingehen. Der Erzbischof verspricht, keinen neuen Zollschreiber in Lahnstein einzusetzen, der diese Zahlungsverpflichtung nicht anerkennt.

- Datum Wysebaden ... 1378 feria secunda ante Kyliani.

Fußnotenapparat:

[a] Der Zusatz ist nachträglich von andere Hand beigefügt.

Quellenansicht

fol. 83v
fol. 84r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 083v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/840 (Zugriff am 29.03.2024)