Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 067v [01]

Datierung: 30. März 1378

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz sichert dem Siegfried von Bültzingsleben d.J., seinem Amtmann in Rusteberg und Bischofsstein zu, ihn vor Auflösung aller Verbindlichkeiten nicht aus seinen Ämtern zu entlassen.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] beurkundet, dass er dem Siegfried (Syfrid) von Bültzingsleben (Bulczingesleyben) dem Jungen, dem er und das Stift Mainz vormals das Amt Rusteberg und nun zusätzlich das Amt Bischofsstein (zum Steine) verliehen (bevolhen) haben, nicht eher seiner beiden Ämtern entsetzen will, als bis er ihm alle im Dienst für den Erzbischof entstandene Kosten und Verluste an Pferden, Hengsten, Nahrungsmittel und Geld ersetzt hat.[a]

- Datum Frankfurt ... 1378 tercia feria post domnicam Letare 1378.

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. den fast gleichlautenden Eintrag vom selben Tag. Vielleicht muss einer der beiden Einträge auf Siegfried d.Ä. bezogen werden.

Quellenansicht

fol. 67v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 067v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/838 (Zugriff am 29.03.2024)