Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 059v

Datierung: ohne Datum [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Wolf und Hans vom Stein verkaufen Elekt Adolf von Mainz ihren Anteil an der Burg und Stadt Neufels samt Zubehör.

Vollregest:

Die Brüder Wolf (Wolff) und Hans vom Stein (vom Steyne), Söhne des alten Wolf (Wolffes) vom Stein, bekennen für sich und ihre Erben, dass sie kraft dieser Urkunde Adolf, dem erwählten Erzbischof von Mainz (Mencze), seinen Amtsnachfolgern und dem Stift Mainz ihren Anteil an der Burg und Stadt Neufels (Nuwenfels) samt Zubehör, wie sie den besessen haben ee der stift zu Mencze burg und stad zu Nuwenfels gewon(n)en für 1.000 Gulden verkauft haben. Sie verzichten ausdrücklich auch im Namen ihres verstorbenen Vaters, ihres Vaters und ihrer Erben auf ihr ehemaliges Eigentum. Sie versichern, dass dieser Kauf rechtmäßig zustande gekommen ist, kein Betrug vorliegt und sie des Kaufgeldes versichert sind. Die Brüder kündigen ihr Siegel an. Sie bitten den Ritter Hans von Beilstein (Bilnstein) gen. von Lautern (Lut(er)n), Amtmann zu Kislau (Kyselauwe) diese Urkunde zu bestätigen.

[Ohne Ort und Datum].[a]

Fußnotenapparat:

[a] Die Haupturkunde des Erzbischofs wurde am 5. Februar 1378 ausgestellt.

Quellenansicht

fol. 59v
fol. 60r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 059v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/775 (Zugriff am 25.04.2024)