Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 056 [02]

Datierung: 16. Januar 1378

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Inhalt

Kopfregest:

Dietrich Gaugreben gibt seinen Revers zur Überlassung des Amtes Battenberg durch Elekt Adolf von Mainz.

Vollregest:

Dietrich (Diederich) Gaugreben (Gaugrefe) bekennt, dass Adolf, erwählter Erzbischof [von Mainz und Bischof von Speyer], sein »lieber gnädiger Herr«, ihn zu seinem Amtmann in Battenberg (Battenburg) gesetzt hat.

Er verspricht, das Amt mit all seinen Zugehörungen, Landen und Leuten nach bestem vermögen zu schirmen, zu schützen, rechtlich zu verantworten und zu verteidigen. Er darf dem Erzbischof keine Kosten oder Lebensmittel (zerunge) in Rechnung stellen. Schaden, den er im Krieg (uff dem felde) für den Erzbischof oder das Stift Mainz (Mencze) erleidet, muss der Erzbischof ersetzen. Was er gewinnt (fromen neme), steht dem Erzbischof zu. Will der Erzbischof ihn des Amtes entsetzen, was er jederzeit kann, muss er ihm bzw. seiner Ehefrau Alheid bzw. seine  rechten Erben 600 Gulden bezahlen, die er für den Erzbischof an die Brüder Siegfried (Syfrid) und Adolf (Adolpp) von Biedenfeld (Biedenfelt) für das Erzstift bezahlt hat. Werden die 600 Gulden bezahlt, fällt das Amt an Mainz zurück.

- Datum sabbato post octavam Epiphanie domini anno eiusdem 1378.

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fol. 56r

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 056 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/743 (Zugriff am 19.04.2024)