Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 038v [02]

Datierung: 01. Oktober 1377

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz schuldet dem Joserlin von Würzburg, Judenbürger zu Mainz, Geld und trifft weitere Bestimmungen.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass Joserlin von Würzburg (Wirtzeburg), Judenbürger zu Mainz (Mentze), erzstiftische guldin, fyngerlin und cleynode für 400 Gulden besitzt, die ihm Adolfs verstorbener Vorgänger Bischof Johann versetzt hatte. Joserlin hat nun versprochen, die genannten Ringe und Kleinodien das ganze kommende Jahr ohne Zinsen und Gebühren (an allen gesuch und juden schaden) noch aufzuheben.

Sollte er, Erzbischof Adolf, nach diesem Jahr den Schmuck nicht mit Zahlung von 400 Gulden lösen, darf Joserlin bzw. seine Erben den Schmuck verkaufen, ohne sich damit den Zorn oder Unwillen des Erzbischofs zuzuziehen.

- Datum Eltvil in die sancti Remigii ... 1377.

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fol. 38v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 038v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/692 (Zugriff am 19.04.2024)