Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 033 [05]

Datierung: 26. September 1376

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz schuldet dem Dekan und Kapitel zu Speyer 6.000 Florentiner Goldgulden.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] schuldet dem Dekan und Kapitel zu Speyer (Spire) 6.000 Florentiner (von Florencze) Goldgulden. Sein Amtsvorgänger Bischof Lamprecht, der nun in Straßburg (Strasburg) ist, hatte sich 8.000 Gulden geliehen und dafür eine jährliche Gülte auf Wiederkauf versetzt. Dekan und Kapitel wurde erlaubt, innerhalb von 10 Jahren, von denen mittlerweile sechs vergangen sind, Geld aus den Zahlungen (Kontributien) der Kleriker zu vereinnahmen. Noch sind gemäß der Abrechnung 6.000 Gulden offen. Bischof Adolf gestattet nun kraft dieser Urkunde dem Dekan und Kapitel, das ausstehende Geld in diesen nächsten vier Jahren, jedes Jahr 1.000 Pfund, von den Einnahmen der Kleriker einzunehmen. Überzahlungen müssen nach Aufforderung durch den Bischof im folgenden Monat zurückgezahlt werden.

Kann die Gesamtschuld in Höhe von 8.000 Gulden in den nächsten vier Jahren nicht beglichen werden, wird der Erzbischof im Monat danach den Restbetrag auszahlen. Für den Fall, das dies nicht geschieht, oder Dekan und Kapitel in irgendeiner Weise an der Vereinnahmung der jährlichen Zahlungen gehindert werden, und der Bischof das nicht binnen einem Monat abstellt, hat der Bischof seine Burgmannen und Bürger zu Lauterburg (Lut(er)nburg) und Ritter Hans (Hanssen) von Beilstein (Bilenstein), seinen dortigen Amtmann, sowie Wächter, Türwarte und Turmknechte angewiesen, gestabet eyde zu schwören, dass sie dann sofort dem Dekan und Kapitel mit Burg und Stadt Lauterburg (Luterburg) samt Zubehör gehorsam sein sowie dienen und gewarten sollen, und zwar so lange, bis der Bischof oder sein Amtsnachfolger alle ausstehenden Beträge bezahlt hat.
Sollte der Bischof während der vier Jahre sterben oder sein Bistum verlieren, bleibt die Verpflichtung, vor allem seitens der Stadt Lauterburg und ihrer Vertreter, weiterhin bestehen.

Bischof Adolf kündigt sein Siegel an, auch Burgmannen und Bürger von Lauterburg werden aufgefordert, ihre Siegel an die Urkunde zu hängen. Die Ritter Friedrich (Fridrich) und Hans von Beilstein (Bylstein) genannt von Lautern (Lutern), Ritter Wetzel von Berge sowie die Edelknechte Egen von Engaße, Rudolf von Salenbach und Heinrich von Otterbach (Ottirbach), alle Burgmannen zu Lauterburg (Luterburg) sowie die Bürgermeister, Richter und Bürger haben auf Geheiß des Bischofs die vorstehenden Bestimmungen beschworen und versprechen, dem Dekan und Kapitel verbunden zu sein. Die Burgmannen kündigen ihre Siegel an, ebenso die Stadt ihr Stadtsiegel.

- Datum anno 1376 feria proxima post diem sancti amthey apostoli et ewangeliste.

Quellenansicht

fol. 33r
fol. 33v
fol. 34r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 033 [05], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/685 (Zugriff am 16.04.2024)