Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 029v [02]

Datierung: 18. August 1377

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz rechnet mit Gottfried Leschen über alle dessen Schadenersatzansprüche ab, die im Dienst für das Stift Mainz entstanden sind.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] beurkundet, dass er mit Gottfried (Gotfrid) Leschen über alle dessen Schadenersatzansprüche, Hengste und Pferde, Kosten und Verluste u.ä., die ihm unter seine Amtsvorgängern im Dienst für das Stift Mainz (Mentzce) entstanden sind, abgerechnet hat. Der Erzbischof ist ihm bis zum heutigen Tag 150 Gulden schuldig. Dafür weist er ihm 15 Gulden von der Kellerei zu Orb (Orba) an, die jährlich am Sonntag nach dem Jahrstag [Neujahr] aus der Kellerei Orb so lange zu zahlen sind, bis die Schuld beglichen ist. Der Erzbischof weist seinen dortigen Keller entsprechend an.

- Datum Aschaffenburg tercia feria post diem assumptionis.

Quellenansicht

fol. 29v
fol. 30r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 029v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/682 (Zugriff am 20.04.2024)