Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 039 [01]

Datierung: 29. September 1377

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz vergütet die Unterstützung des Mainzer Domherrn Johann Heppe.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof zu und Bischof von Speyer] überweist dem Mainzer Domherren Johann Heppe für treu geleistete und künftig erwartete Dienste und damit er bewirke, dass die Huldigung auf Widerruf, die die erzstiftischen Städte, Lande, Leute und Untertanen geleistet haben, endgültig gemacht (daz die widerrufunge daruff uns des stiftes stede, lande, lude und alle undertane gehuldet haben, genczlich abe getan werde, die er itzunt fur sine p(er)sone abe tun sal) und er rechter und einmütig gewählter Erzbischof würde, 60 Gulden Geld auf dem erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein). Dieses Geld soll ihm jährlich am Martinstag [11. November] ausgezahlt werden. Adolf gibt dem dortigen Zollschreiber Nikolaus (Nicolaus) entsprechende Anweisung.

- Datum Eltvil ipso die Michahelis ... 1377.

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fol. 39r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 039 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/47 (Zugriff am 25.04.2024)