Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 005 [01]

Datierung: 25. Mai 1377

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden beim Mainzer Domdekan Heinrich Beyer.

Vollregest:

Erzbischof Adolf von Mainz schuldet seinem »lieben Rat und Heimlichen« Heinrich Beyer, Domdekan zu Mainz (Mencze), 1.139 Gulden und 17 Schillinge Heller, die dieser ihm geliehen hat. Damit Heinrich das Geld wieder einnehmen kann, setzt der Erzbischof ihn bzw. den rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde in zwei Turnosen am Zoll Lahnstein (Lanstein). Die dort eingehenden Gelder darf Heinrich so lange gegen Quittung vereinnahmen, bis die Schuld getilgt ist.

Der Erzbischof weist seinen Zollschreiber Nicolaus bzw. dessen Amtsnachfolger an, sämtliche Gelder der beiden Turnosen entsprechend auszuzahlen.

Ist die Summe ausbezahlt, fallen die Turnosen wieder in der Weise an die kuechen des Erzbischofs zurück, wie sie dem Domdekan Heinrich, und den beiden Mainzer Domherren Wilhelm Flache und Claes vom Stein (Steyne) dem jungen bis zu dieser Aussetzung verschrieben waren. Diese Urkunde ist dann ebenso zurückzugeben wie die entsprechende Ausfertigung dem Zollschreiber in Lahnstein.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltvil in die sancti Vrbanj … 1377.

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fol. 5r
fol. 5v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 005 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3086 (Zugriff am 26.04.2024)