Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 257 [01]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28

Quellenbeschreibung:

OP Koblenz, Erzstift Trier, erzbischöfliches Archiv 839. 1. Großes Siegel Adolfs, leicht beschädigt, 2. Siegel Johans von Eberstein hängt, verletzt, 3. Siegel des Claes vom Setin, Bruchstücke. 4. Siegel des Nikolaus hängt. leicht beschädigt. 6. Siegel des Heinrich hängt.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden (1.000 Gulden) bei Erzbischof Kuno von Trier.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] hat vom Erzbischof Kuno (Cune) von Trier, seinem »lieben Herrn und Neffen« 1.000 kleine Gulden, Mainzer Währung, geliehen, die er bereits vor Abfassung dieser Urkunde zum Nutzen des Erzstiftes verwendet hat. Er gelobt für sich, seine Nachfolger und das Erzstift, das Geld kommenden Martinstag [11. November] zurückzuzahlen.

Er vergeiselt sich selbst und setzt zu Geiseln seine »Freunde«: die beiden Mainzer Domherren Johann von Eberstein (Ebirstein), seinen »Neffen«, und Clas vom Stein (Steyne) den Jungen, seinen »lieben Heimlichen«, sowie seine »lieben Getreuen«, die Zollschreiber Nikolaus (Nyclaes) von Lahnstein (Lansteyn) und Heinrich zu Ehrenfels (Erenfels).

Gerät er in Zahlungsverzug, muss der Mainzer Erzbischof ungemahnt binnen acht Tagen nach Martini persönlich, zusammen mit 9 Knechten und 10 Pferden nach Boppard (Bopart) in einer öffentlichen Herberge zum Einlager kommen und dort auf eigene Kosten so lange bleiben, bis das Geld wie vereinbart gezahlt ist. Die Mitgeiseln sollen ebenfalls ungemahnt persönlich, jeder mit einem Knecht und zwei Pferden, zu den gleichen Bedingungen Einlager halten. Ausfallende Pferde sind zu ersetzen.

Stirbt eine Mitgeisel oder geht außer Landes, muss Mainz auf Mahnung binnen 14 Tagen gleichwertigen Ersatz schaffen. Geschieht dies nicht, müssen die verbliebenen Mitgeiseln so lange Einlager halten.

Die Geiseln schwören, gute Geiseln zu sein und kündigen ebenso wie der Erzbischof ihre Siegel an.

- Datum Eltvil in die Johannis Baptiste ... 1381.

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fol. 257r
fol. 257v
fol. 258r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 257 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3009 (Zugriff am 28.03.2024)