Mainzer Ingrossaturbücher Band 09
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StA Wü, MIB 9 fol. 281v [02]
Datierung: 2. Oktober 1381
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Heinrich Luchiwald.
Vollregest:
Erzbischof Adolf von Mainz hat mit Heinrich Luchiwald bezüglich aller Ausgaben und Verluste abgerechnet, die diesem im Dienst für den Erzbischof, dessen Amtsvorgänger und das Mainzer Stift bis auf den heutigen Tag entstanden sind.
Der Erzbischof ist im noch 18 Mark Silber, Heiligenstädter (Henigensteder) Währung, schuldig. Dafür hat der Erzbischof ihm das Haus, das einst Sander Kriche dem jungen gehörte, überantwortet. Das Haus befindet sich in der Altstadt (aldinstad) von Heiligenstadt (Heilgenstad) beim Holzbrückentor (Holtzbrucken dore). Dieses Haus soll Heinrich so lange besitzen, bis Mainz die 18 Mark Silber bezahlt hat. Der Erzbischof will ihn schützen und schirmen. Der Amtmann von Rusteberg wird ihm helfen, wenn jemand Ansprüche an das Haus stellen sollte.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum Heilgenstad feria quarta post diem sancti Michaheli archangelei ... 1381.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Luchiwald: Heinrich (Empfänger)
- Kriche: Sander [d.J.] (Nennung)
Ortsindex
- Heiligenstadt : Stadt (Ausstellungsort)
- Heiligenstadt : Holzbrückentor (Nennung)
- Heiligenstadt : Stadt (Lokale Währung)
Körperschaften
- Rusteberg : Amt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 9 fol. 281v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2912 (Zugriff am 03.05.2024)