Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 275v [01]

Datierung: 10. Mai 1384

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Abschrift: StA Würzburg MIB 10 fol. 243v (Fragment) und  fol. 256 (durchgestrichenes Fragment).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz verpfändet Friedrich von Hertingshausen Burg und Amt Naumburg. 

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] ist Friedrich (Frideriche) von Hertingshausen (Hertingeshusen), seinem [neuen] Amtmann auf der Naumburg (Nuwenburg), seinem »lieben Getreuen«, sowie Herman und Otte, seinen Söhnen, 450 Mark Silber, Fritzlarer Währung, schuldig. Das Geld hat Friedrich zur Lösung des Amtes Naumburg von den Erben des Ritters Tylen von Elben verwendet. Die Bauten, die Tyle auf eigene Kosten auf der Naumburg vorgenommen hat, sind damit ebenfalls bezahlt. Tyle hatte das Amt und die Burg als Pfand vom mittlerweile verstorbenen Erzbischof Gerlach für 451 Mark Silber, Fritzlarer Währung, erhalten.

Das Erzstift kann Amt und Burg vom kommenden Michaelstag über ein Jahr [29.9.1385] an jederzeit von den Hertingshausen lösen. Diese Urkunde wird dann ungültig und muss zurückgegeben werden. Die von Hertingshausen sollen als getreue Amtleute mit Amt, Burg und Stadt Naumburg Mainz gewarten. Der Pfandschaftsteil, den Graf Heinrich von Waldeck und seine Erben auf der Burg und Stadt Naumburg innehaben, bleibt davon unberührt. [Der Text bricht hier ab][a]

Fußnotenapparat:

[a] Die Datierung orientiert sich an dem fast gleichlautenden Eintrag in MIB 10 fol. 243v.

 

Quellenansicht

fol. 275v

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 275v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2886 (Zugriff am 24.04.2024)