Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 275 [01]

Datierung: 1. August 1384

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz erlaubt seinem Amt auf der Naumburg, Friederich von Hertingshausen, 500 Gulden zu verbauen und den Betrag auf die Pfandsumme zu schlagen, für die ihm das Amt verpfändet ist.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] bekennt, er habe vormals gemäß der darüber ausgestellten Urkunde das Amt Naumburg (Nuwenburg), seinem »lieben Getreuen« Friederich von Hertingshausen (Hertingeshusen) für eine Summe Geld versetzt. Nun habe er erfahren, dass die Türme, Erker, Dächer, Mauern und andere Bauteile der Burg ausgebessert werden müssen. Er erlaubt seinem Amtmann nun, mit Wissen und Willen von zwei erzbischöflichen Naumburger Burgmannen und zwei Ratsmitgliedern der Stadt Naumburg 500 Gulden zu verbauen. Das Baugeld wird, wenn der Abschluss der Bauarbeiten gemeldet wird, auf die Pfandsumme geschlagen.

DatumFritzlar ipso die sancti Petri ad vincula 1384.

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fol. 275r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 275 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2884 (Zugriff am 23.04.2024)