Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 268 [01]

Datierung: 11. Juli 1381

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz erlaubt dem Fritz Huttener, seinem Truchsessen zu Starkenberg, den Turm genannt der Moniche thurm an der Stadtmauer zu Heppenheim nach Ermessen zu bauen und ihn auf Lebzeiten zu besitzen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] erlaubt dem Fritz (Friczen) Huttener, seinem Truchsessen zu Starkenberg, seinem »lieben Getreuen«, kraft dieser Urkunde, den Turm genannt der Moniche thurm, an der Stadtmauer in der erzbischöflichen Stadt Heppenheim (Heppinheim) nach Ermessen zu bauen, zu bessern und zu befestigen und ihn auf Lebzeiten zu besitzen. Nach Fritzens Tod kann der Erzbischof den Turm an sich ziehen, indem er den Erben die Baukosten ersetzt. Adolf kann den Turm und Bau jederzeit zum Besten der Stadt Heppenheim bestellen, ohne das Fritz oder seine Erben dagegen Einspruch erheben dürfen.

- Datum Ascheffinburg feria quinta ante Margarethe ... 1381.

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fol. 268r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 268 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2878 (Zugriff am 29.03.2024)