Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 254v

Datierung: 21. April 1381

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28 (mit Verweis auf: Karlsruhe Cop. 287 (132) f. 104. - Kreisarchiv Speyer, Cop. d. Bischofs Adolf S. 530).

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf bestätigt als Speyerer Bischof den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern seiner Stadt Lauterburg ihre Rechte, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie von seinen Vorgängern im Stift Speyer erhalten haben.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] bestätigt als Speyerer Bischof den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern seiner Stadt Lauterburg (Luterburg) auf deren Bitten ihre Rechte, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie von seinen Vorgängern im Stift Speyer (Spire) erhalten haben, und besonders, dass sie frei sein sollen, also keine jährliche Steuer (sture) zu geben brauchen und dass sie für das Stift nicht verpfändet werden sollen, es sei denn, dass sie das mit der hant globet hätten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.              

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fol. 254v

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 254v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2859 (Zugriff am 20.04.2024)