Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

800 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 653.

StA Wü, MIB 9 fol. 252 [01]

Datierung: 12. Mai 1381

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz einigt sich mit einigen Aachener Bürgern über den Schaden, den ihnen Mertin, erzbischöflicher Lombarder zu Bingen, innerhalb des erzbischöflichem Gebiets zugefügt hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] einigt sich mit Gotschalk (Gotschalke) in der Mulen, Johann von Sente Schelyn, Johann Astenrode und Gerkyn Haller, Bürgern zu Aachen (Achen), über den Übergiff und Raub (von soliches zugriffes und name wegen), die ihnen Mertin, erzbischöflicher Lombarder zu Bingen, früher auf dem Rhein (Ryne) in erzbischöflichem Gebiet (herrlichkeit) und Geleit (geleide) getan und zugefügt hat, und über die ihnen daraus entstandenen Kosten (koste, schaden und zerunge).

Der Erzbischof soll ihnen 346 Gulden bezahlen. Aus sunderliche liebe und gunst, die er für die Stadt hegt, überweist der Erzbischof den Herren einen alten großen Turnosen (alden thurnos großen) am Zoll zu Lahnstein (Lanstein). Er gibt dem dortigen Zollschreiber Nikolaus (Nycolaus) Anweisung, das Geld von dem Turnosen so lange zu zahlen, bis die 346 Gulden zusammen sind. Ist das geschehen, fällt der Turnosen an den Erzbischof zurück.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltevil in die sancti Pancratii ... 1381.

Quellenansicht

fol. 252r

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 252 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2856 (Zugriff am 28.03.2024)