Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 251 [02]

Datierung: 16. Oktober 1380

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz einigte sich mit Konrad von Königstein über die Schulden des Stiftes Speyer.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] hat sich mit seinem »lieben Andächtigen«, Konrad (Conrad) von Königstein (Kungestein), Dekan zu St. Peter außerhalb Mainz, gütlich über alle Schulden des Stiftes Speyer (Spire) geeinigt, ebenfalls über alle Aufwendungen für Lebensmittel, die in Sachen des Stiftes entstanden sind.

Alles in allem, ausgenommen die Angelegenheit wegen des Hofes genannt die paltz in Speyer, über die er Urkunden von Bischof und Kapitel besitzt, ist Bischof Adolf ihm bis auf den heutigen Tag 300 Gulden geblieben. Dieses Geld wird er ihm bis zum kommenden Tag Johan Baptiste [24. Juni] bezahlen. Geschieht dies nicht, kann sich Konrad das Geld mit Zinsen zu Lasten des Bischofs und seines Stiftes bei Juden oder Christen ausleihen.

Der Bischof kündigt sein Siegel an.

Datum Eltevil in die sancti Galli ... 1380.

Quellenansicht

fol. 251r
fol. 251v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 251 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2855 (Zugriff am 28.03.2024)