Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 251 [01]

Datierung: 30. April 1381

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Quellenbeschreibung:

 

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz verschreibt dem Heynrich von Idstein 10 Gulden Geld, die ihm jährlich zu Walpurgis vom Zoll zu Ehrenfels zufallen sollen als rechtes Burglehen, das er im Schloss Eltville verdienen soll.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] verschreibt kraft dieser Urkunde dem Heynrich von idstein (Edichsteyn), Sohn des verstorbenen Arnold Scholteyzen von Idstein (Etichsteyn) und seinen Leibeseren für geleistete und künftig erwartete treue Dienste 10 Gulden Geld, die ihm jährlich zu Walpurgis [1. Mai] vom Zoll zu Ehrenfels (Erenfels) zufallen sollen als rechtes Burglehen, das er im Schloss (sloße) Eltville (Eltevil) mit eyden truwen seßen und dinsten verdienen soll, wie dies Burglehenrecht und Gewohnheit besagen.

Der Zollschreiber Heinrich zu Ehrenfels, sein »ieber Getreuer« wird angewiesen, die 10 Gulden entsprechend auszuzahlen. Wenn der Erzbischof 100 Gulden bezahlt, erlischt die jährliche Gülte. Heinrich muss dem Erzbischof dann binnen Monatsfrist auf seinem Eigengut 10 Gulden jährliche Einkünfte belegen und anweisen, um sie dann vom Erzbischof als Burglehen für Schloss Eltville zu empfangen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltevil in vigilia Walpurgis ... 1381.

Quellenkommentar:

Mitten in der Urkunde wechselt der Schreiber, auch die Tinte wird anders.

Quellenansicht

fol. 251r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 251 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2854 (Zugriff am 28.03.2024)